Barrierefreies Bauen hat mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) einen rechtlich verbindlichen Platz in den Bauordnungen gefunden. In den meisten Bundesländern sind die zugrundeliegenden DIN-Normen DIN 18040 ff als „Technische Baubestimmung“ eingeführt. Barrierefreiheit geht Hand in Hand mit Komfort, denn es nützt auch Menschen, die nur zeitweilig eingeschränkt mobil sind wie beispielsweise Eltern mit Kinderwagen oder Kleinkindern, Menschen beim Transport von sperrigen Einkäufen oder Reisegepäck oder beim Laufen mit Krücken. Jeder Planer und Ausführende sollte die „Grundregeln“ des barrierefreien Bauens kennen und umsetzen.
Zu beachten:
Zu beachten:
Achtung:
Karussell- und Pendeltüren sind nicht barrierefrei, nur in Kombination mit weiteren barrierefreien Türen zugelassen.
Zu beachten:
Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen bietet die KFW umfangreiche Fördermöglichkeiten.