Vom Sicherheitsstandpunkt aus betrachtet, sind alle Türen in Rettungswegen Fluchttüren. Sie sind dementsprechend zu kennzeichnen und mit Fluchttürverschlüssen gemäß der Europäischen Normen auszustatten. Schloss, Beschlag und Montagezubehör werden gemeinsam geprüft und dürfen nur noch als geprüfte Einheit eingesetzt werden. Diese müssen neben der CE-Kennzeichnung auch mit einem Klassifizierungsschlüssel gekennzeichnet werden.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind bestimmt für Gebäude oder Gebäudeteile, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Anwendungen sind überall dort, wo öffentlicher Publikumsverkehr ausgeschlossen werden kann.
Paniktürverschlüsse nach EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und trotzdem in der Lage sein müssen, diese im Notfall auch ohne Einweisung sicher zu betätigen. Ziel ist die sichere Fluchtmöglichkeit mit minimaler Anstrengung und ohne vorherige Kenntnis des Fluchttürverschlusses. Auch bei gegebenem Druck auf die Tür (Vorlast) müssen Paniktürverschlüsse sicher entriegeln (maximal 220 N bei einem Druck von 1000 N auf die Tür).