Nur GU Automatic Original-Ersatzteile gewährleisten 100 % Kompatibilität von Tür und Ersatzteil und führen zu 100 % Sicherheit. Der Erhalt der CE Konformität der Automatiktüren ist dadurch gegeben. Die hohe Verfügbarkeit garantiert einen schnellen Einsatz im Notfall.
Original-Ersatzteile in Kombination mit der regelmäßigen Wartung Ihrer automatischen Schiebetür durch unseren Service schaffen die beste Voraussetzung für Werterhalt und Sicherheit Ihrer Investition. Der Einsatz nachgebauter Teile führt zu Verlust der CE-Zertifizierung und zur Einschränkung der Hersteller-Garantie.
Die GU Automatic GmbH wurde 1977 als "ats GmbH - Automatik-Tür-Systeme" gegründet – wir liefern auch ATS Ersatzteile.
Sie haben Fragen zu Baubeschlägen, Ersatzteilen für Ihre Hebeschiebetüren oder Ihr GU Fenster? Gerne helfen wir Ihnen weiter
Die Montage, Inbetriebnahme oder Reparatur durch Spezialisten des Herstellers stellt Normenkonformität und die Sicherheit der Nutzer sicher. Die anschließende regelmäßige Wartung sorgt für Werterhalt und Funktionssicherheit eines Produktes. Und wenn es doch mal klemmt, schafft ein flächendeckendes Netz von Kundendienst-Monteuren schnelle Abhilfe.
Grundsätzlich ja, gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7). Hier gelten EN 16005, und DIN 18650-2 und die Angaben des Herstellers des Türantriebs.
Eine wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung von automatischen Tür- und Toranlagen durch einen Sachkundigen ist daher mindestens einmal jährlich erforderlich. Insbesondere bei Türen mit Fluchttürfunktion sind häufigere Wartungsintervalle notwendig.
Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers, EN 16005 und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mind. einmal jährlich geprüft werden.
Darüber hinaus empfehlen wir für Systeme in Flucht- und Rettungswegen eine halbjährliche Prüfung und Wartung, um die Funktionssicherheit für die Notöffnung, sowie für die Verfügbarkeit, zu gewährleisten.
Instandhaltung, Wartung, Instandsetzung, Inspektion – dies alles sind sehr ähnlich klingende Begriffe, die sich in ihrer Bedeutung jedoch unterscheiden. Alle dienen aber demselben Hauptzweck: der Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen sowie der Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten.
Die Prüfung ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen. Bei der Prüfung werden die vorhandene Mängel jedoch nur festgestellt und in einem Protokoll dem Betreiber vorgelegt.
Die Wartung ist eine oder mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems. Bei einer Wartung finden Arbeiten an der Türanlage statt, um den Sollzustand wiederherzustellen. Wartungsarbeiten sollen das Fortschreiten der Abnutzung verzögern oder im besten Fall ganz verhindern.
Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.
Eine Wartung erfordert im Vorfeld immer eine gründliche Prüfung der Automatiktür.
Dies umfasst:
Automatische Schiebetüren dürfen nur von Personen gewartet werden, die einen Sachkundenachweis für Türsysteme des FTA (Fachverband für Türautomation) nachweisen können.
Wir empfehlen: Lassen Sie sich die Sachkunde durch entsprechende Zertifikate oder Nachweise belegen. Servicetechniker der GU Automatic führen eine entsprechende Bescheinigung immer bei sich.
Neben dem Sachkundenachweis durch die Herstellerfirma ist im Regelfall auch ein Vermerk zur FTA (Fachverband für Türautomation)-Sachkundeschulung vorhanden.
Die Servicetechniker von GU Service prüfen die Automatiktüren auf Basis der gültigen Vorschriften und Normen. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da es im Fall eines Sach- und Personenschadens an der Automatiktür zu einer Haftung des Betreibers kommen kann, wenn nicht alle Automatiktüren ordnungsgemäß durch einen Sachkundigen geprüft wurden.
Die regelmäßige, vorbeugende Wartung garantiert den langfristigen Erhalt und sicheren Betrieb der Automatiktüren. Die Wartung umfasst auch immer die Sicherheitsüberprüfung entsprechend der gültigen Vorschriften und Normen.
Mit Einführung der DIN 18650 sind die Anforderungen nicht nur hinsichtlich der Fluchtwegeignung, sondern insbesondere auch hinsichtlich des Personenschutzes deutlich gestiegen. Bedingt hierdurch muss die eingesetzte Steuerung deutlich sensibler auf äußere Einflüsse reagieren als bisher.
Zu den hierfür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gehört u. a. eine sogenannte Kraftabschaltung/Hinderniserkennung. Eine mechanische Schwergängigkeit, z. B. hervorgerufen durch verschmutzte Laufschienen, verschlissene Bodenführungen oder verzogene Fahrflügel, kann hier bereits aufgrund der erforderlichen höheren Sensibilität der Fluchtwegsteuerung Auslöser der internen Sicherheitsfunktionen sein. Dies hätte eine Störung zur Folge.
Um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen im Abstand unter 0,5 m vor und hinter der Tür zu vermeiden. Dabei sind entsprechende Fluchtwege zu berücksichtigen. Denn hierdurch könnten unnötige Gefahrenstellen entstehen, die eine aufwändige Absicherung erforderlich machen würden.
Zusätzlich empfehlen wir eine ausreichende Beleuchtung im Umfeld der Automatiktür und das Sicherstellen der Sauberkeit im Bewegungsbereich der Tür (z. B. Vermeidung von Laub, Schmutz oder Schnee in Bodenführungen).
Bei den regelmäßigen Prüfungen unserer Servicetechniker wird die Türanlage auch auf Gefahrenquellen, wie z. B. Quetschkanten, geprüft um Verletzungsrisiken zu vermeiden.
Es können Gefahren durch Scheren, Quetschen, Anstoßen oder Einziehen entstehen. Die Absicherung der Gefahrenstellen wird bei Inbetriebnahme durch den Hersteller ausgewählt. Die Absicherungsmaßnahmen sind in der EN 16005 bzw. DIN 18650 beschrieben. Bei der regelmäßigen Prüfung durch den Sachkundigen werden diese aufgenommen und neu bewertet.
GU Automatic berät Sie gerne zu den individuellen Anforderungen Ihrer Tür um Gefahrenquellen zu minimieren und eine optimale Nutzung zu gewährleisten.
GU Automatic hilft Ihnen gerne herstellerunabhängig weiter. Wir sind auch am Wochenende oder an Feiertagen rund um die Uhr für Sie erreichbar.
24-Stunden Service-Hotline
0180 5242-111*
* 14ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42ct/Min
Bei einer Automatiktür handelt es sich um eine komplexe elektromechanische Maschine!
Wir raten dringend davon ab, selbständig Reparaturen an Ihrer Türanlage vorzunehmen. Auch von Rechtswegen her ist ein Sachkundenachweis nötig um automatische Türen fachgerecht wieder in Stand zu setzten.
GU Automatic hilft Ihnen gerne 24 / 7 unter 0180 5242-111* weiter.
Unsere Experten beraten Sie gerne telefonisch!
Sie benötigen das Prüfbuch mit der entsprechenden Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und das Betreiberhandbuch/die Betriebsanleitung. Die Dokumentation muss sämtliche erforderliche Warn-, Beratungs- und Vorsichtshinweise umfassen.
Soweit zutreffend, müssen die Anweisungen für die Nutzer mindestens Folgendes umfassen:
1. die korrekten Vorgehensweisen beim Betrieb der Tür;
2. Betriebsbedingungen: z. B. Betriebsstunden je Tag, automatischer Betrieb/Handbetätigung, Angabe der Betriebsart(en);
3. Erläuterungen der Warnzeichen an der Tür;
4. Angaben zum sicheren Gebrauch der manuellen Not-Freigabe und/oder manuellen Freigabe;
5. vorgesehener Bereich der Umgebungsbedingungen (z. B. Temperatur, relative Luftfeuchte, elektromagnetische Felder und gegebenenfalls ein Warnhinweis gegen den Einsatz unter Windbedingungen);
6. Einsatzbeschränkungen.
Darüber hinaus sind Einzelheiten zu den Sicherheitsfunktionen sowie eine Auflistung der Schutzeinrichtungen mit deren Anordnung bereitzustellen.
Automatische Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen müssen spezielle Eigenschaften erfüllen. Prüfen Sie den Flucht- und Rettungswegeplan, Piktogramme und die entsprechenden Herstellerunterlagen.
Nein, ein Not-Halt-Schalter ist an einer Schiebetür nicht vorgeschrieben.
Weitere Informationen: siehe FTA-Richtlinie Nr. 2 rev4 und FTA-Richtlinie Nr. 3 rev4
Bei automatisch betriebenen Karusselltüren ist ein Nothaltschalter im Regelfall vorhanden.
Grundsätzlich ja.
Gemäß EN 16005 4.4.2 müssen transparente Flügel oder Flügeloberflächen deutlich erkennbar sein, z. B. durch dauerhafte Kennzeichnung, geeignete Beschriftung oder Verwendung gefärbter Werkstoffe. Nur so lassen sich Unfälle an der Tür, die durch Spiegelungen oder Reflektionen entstehen, vermeiden.
Zu Anforderungen bei barrierefreiem Bauen gibt die DIN 18040-2 weitere Details vor.
GU Automatic berät Sie gerne in welchem Umfang Sie Ihre Automatiktür selbst an die individuelle Einrichtung anpassen können.
Der Programmwahlschalter dient dazu, die verschiedenen Öffnungs-, Begehungs- und Schließmodi der Tür einzustellen. Die Betriebsart muss eindeutig erkennbar und der Programmwahlschalter dem Türsystem eindeutig zuordenbar sein.
Um sicherzustellen, dass sich beim Umschalten des Türmodi keine Personen in der Tür befinden muss sich der Programmschalter in Sichtweite zum Türsystem befinden.
Bei der Installation entsprechender Einrichtungen dürfen keine zusätzlichen Gefahrenstellen entstehen. Sicherheitsabstände gem. EN 16005 sind einzuhalten.
Der konkrete Abstand von Warensicherungssystemen ist somit von deren genauen Form und evtl. Befestigung abhängig. Neben Warensicherungssystemen sorgen auch Regale oder frei bewegliche Warenständer immer wieder für Gefahrenquellen.
Gerne beraten wir Sie vor Ort um kostenintensive Nachrüstungen von Gefahrenstellenabsicherungen, insbesondere bei fest verbauten Systemen, zu vermeiden.
Um die Sicherheit, insbesondere die Personensicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen vor oder hinter der Tür zu vermeiden. Fluchtwege müssen dabei entsprechend berücksichtigt werden. Der Durchgangsbereich sollte ausreichend beleuchtet sein.
Besonders an hochfrequentierten Türen, bei denen im Fahrbereich des Türflügels die Gefahr von Quetsch- oder Scherverletzungen besteht, können Schutzflügel eingesetzt werden. Diese decken den Fahrweg der Tür ab und sichern so die Nebenschließkante.
Nein, die EN 16005 fordert eine automatische Türöffnung durch bloße Annäherung. Die Verwendung eines Nottasters hingegen wäre eine bewusste Betätigung.
Einzelne Komponenten der automatischen Eingangstür sind zudem technisch eng aufeinander abgestimmt und können daher nicht ohne weitere Prüfung ausgetauscht werden.
Sofern die Türen nicht ausgeschaltet sind, passiert Folgendes:
Bei Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen fährt diese in die offene Position um den Weg für flüchtende Personen frei zu geben. Grundsätzlich wird die Funktion durch einen Akku auch im Notfall, z. B. Brandfall, aufrechterhalten.
Bei der regelmäßigen Wartung Ihres automatischen Eingangssystems wird der Akku regelmäßig geprüft bzw. ersetzt um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Nein, solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung steht.
In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt werden können.
Diese Forderung ist in der Regel mit mechanischen Verriegelungssystemen nicht umsetzbar, da baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren dann gleichzeitig die AutSchR und die EltVTR erfüllen müssten. GU Automatic bietet mit der HM-F-FT eine Lösung die auch im verriegelten Zustand als Fluchttür zugelassen ist. Diese Lösungen ermöglichen in bestimmten Situationen eine Verriegelung unter Beibehaltung der Fluchtwegzulassung.
Bei Schleusen wird im Regelfall der Durchgang einzelner Personen oder Personengruppen ermöglicht, dies kann sicherheitstechnische Gründe haben (Zugangsberechtigungen) oder als Schutz vor Windstößen im Gebäudeinneren (Windfang) dienen.
Die Nutzung als Schleuse steht insbesondere dem Fluchtweggedanken entgegen. Im Bedarfsfall soll ein ständiger Durchgang ermöglicht werden.
Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers, EN 16005 und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mind. einmal jährlich geprüft werden.
Durch Umbauten am Gebäude oder Modernisierungen des Innenbereiches können neue Rahmenbedingungen die Nutzung einer vorhandenen Automatiktür beeinflussen. Bei der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Tür machen Sie unsere Servicetechniker darauf aufmerksam.
Auch der technische Stand Ihrer Tür wird dabei regelmäßig geprüft, so sind Sie jederzeit gut beraten, ob Ihre Tür noch allen rechtlichen Anforderungen entspricht und sich ein effizienter Betrieb der Tür wirtschaftlich rechnet.
„Meine automatische Tür ist x Jahre und wurde zum damaligen Zeitpunkt vorschriftsmäßig errichtet und in Betrieb genommen. Jetzt habe ich ein Angebot zur Umrüstung auf den aktuellen Stand der Technik erhalten, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert. Habe ich hier nicht Bestandsschutz?“
Der Nachweis eines Bestandsschutzes ist im aktuell geltenden Rechtssystem für automatische Türsysteme nicht zu führen.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme sind auf den aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten, um Gefahren für Nutzer dauerhaft zu minimieren.
Die Modernisierung einer Automatiktür im Bestand kann teilweise unter Verwendung vorhandener Komponenten z. B. der Türflügel ermöglicht werden. Die Modernisierung bereits vorhandener Antriebstechnik ist meist nur bedingt möglich. Insbesondere das Alter der vorhandenen Tür sowie deren Wartungszustand spielen dabei eine entscheidende Rolle. Wir bei GU Automatic bemühen uns vorhandene Komponenten nachhaltig wiederzuverwenden, gesetzliche Regelungen und insbesondere die Sicherheit der Nutzer haben dabei jedoch höchste Priorität.
Die Verkaufsberater von GU Automatic beraten Sie gerne zu den individuellen Kosten Ihrer Modernisierung.