Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellungen festlegen

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei bauen

Barrierefreies Bauen hat mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) einen rechtlich verbindlichen Platz in den Bauordnungen gefunden. In den meisten Bundesländern sind die zugrundeliegenden DIN-Normen DIN 18040 ff als „Technische Baubestimmung“ eingeführt. Barrierefreiheit geht Hand in Hand mit Komfort, denn es nützt auch Menschen, die nur zeitweilig eingeschränkt mobil sind wie beispielsweise Eltern mit Kinderwagen oder Kleinkindern, Menschen beim Transport von sperrigen Einkäufen oder Reisegepäck oder beim Laufen mit Krücken. Jeder Planer und Ausführende sollte die „Grundregeln“ des barrierefreien Bauens kennen und umsetzen.

Was sind Gebäudeeingangstüren an öffentliche Gebäuden nach DIN 18040-1?

Automatische Schiebetüren

  • Schwellenlos (Einbaulage beachten)
  • Ausführung für Flucht- und Rettungswege möglich
  • Großzügige Durchgangsbreiten und Höhen möglich
  • Öffnen und Schließen

Zu beachten:

  • Kontrastierende Sicherheitsmarkierungen bei großen Glasflächen (von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OKFF)
  • Lichte Durchgangsbreite, lichte Durchgangshöhe B ≥ 90 cm, H ≥ 205 cm
  • Maschinenrichtlinie / Risikobewertung
  • Bewegungsflächen

Automatische Drehtüren

  • Schwellenlos möglich (Einbaulage beachten)
  • Ausführung für Flucht- und Rettungswege möglich
  • Großzügige Durchgangsbreiten und Höhen möglich
  • Bedienfreies Öffnen und Schließen

Zu beachten:

  • Sicherheitsmarkierungen bei großen Glasflächen (von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OKFF)
  • Lichte Durchgangsbreite, lichte Durchgangshöhe (B ≥ 90 cm, H ≥ 205 cm)
  • Platzierung / Abstände von Bedienelementen (z. B. Taster Höhe i. d. R. 85 cm)
  • Maschinenrichtlinie / Risikobewertung
  • Bewegungsflächen

Achtung:
Karussell- und Pendeltüren sind nicht barrierefrei, nur in Kombination mit weiteren barrierefreien Türen zugelassen.

Innentüren

  • Schwellenlose Ausführung
  • Ausführung als Flucht- und Rettungsweg möglich
  • Brand- / Rauchschutzanforderungen möglich
  • Automatisierung möglich

Zu beachten:

  • Bedienkräfte (max. 25 N, Klasse 3 nach DIN EN 12217)
  • Lichte Durchgangsbreite, lichte Durchgangshöhe (B ≥ 90 cm, H ≥ 205 cm)
  • Leibungstiefe max. 25 cm
  • Seitlicher Abstand mind. 50 cm
  • Bedienhöhen (z. B. Taster, Drücker) 85 cm (in Ausnahmefällen bis 105 cm möglich)
  • Griffgünstige Beschläge (z. B. U- oder bogenförmig)
  • Bewegungsflächen
  • Orientierungshilfen
  • Bei automatisierter Ausführung Maschinenrichtlinie / ­Risikobewertung

Glasschiebewand-Systeme

  • Manuell oder automatisiert
  • Schwellenlos
  • Ausführung mit Drehflügel möglich

Zu beachten:

  • Kontrastierende Sicherheitsmarkierungen bei großen Glasflächen (von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OKFF)
  • Lichte Durchgangsbreite, lichte Durchgangshöhe (B ≥ 90 cm, H ≥ 205 cm)
  • Bedienkräfte beachten (max. 25 N, Klasse 3 nach DIN EN 12217)
  • Bei automatisierter Ausführung Maschinenrichtlinie / Risikobewertung
Barrierefrei bauen mit GU

KFW Fördermöglichkeit

KFW_Siegel_4c_rz_2

Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen bietet die KFW umfangreiche Fördermöglichkeiten.